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Dank Materialinnovationen kann HP die Umweltbelastung verringern, die von den Materialien ausgeht, die wir zurzeit oder künftig in HP Produkten einsetzen. Die Innovationen stehen im Einklang mit unserem Ziel, weniger Materialien einzusetzen und die Recycling-Kosten zu senken. Für HP sind vier Aspekte von Materialinnovationen wichtig:
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Wir können bedenkliche Substanzen aus unseren Produkten ganz entfernen oder ihren Gehalt verringern, wenn unsere Kunden dies wünschen (einschließlich der Kriterien bestimmter von den Kunden begehrter Öko-Label) oder behördliche Vorschriften dies fordern oder wir selbst der Auffassung sind, dass solche Maßnahmen sinnvoll sind.
- Unsere Kunden selbst treten von Zeit zu Zeit mit Wünschen zum Ersatz bestimmter Materialien in unseren Produkten an uns heran. So haben uns beispielsweise einige Kunden aufgefordert, auf bromierte Flammverzögerungsmittel in den äußeren Kunststoffteilen unserer Produkte zu verzichten. Bereits vor über 10 Jahren haben wir die meisten dieser Substanzen abgeschafft, und im Jahr 2006 konnten wir unser Ziel erreichen, alle verbliebenen bromierten Flammverzögerungsmittel in den äußeren Kunststoffteilen aller neuen (ab 31. Dezember 2006 eingeführten) HP Produkte abzuschaffen (mit einer einzigen, zeitlich befristeten Ausnahme). Ein weiteres Beispiel ist PVC, welches wir vor mehreren Jahren aus den meisten Produkten und ab 2006 auch aus allen neu entwickelten Verpackungen für HP Produkte entfernt haben.
- Darüber hinaus haben uns auch gesetzliche Vorschriften über Gefahrstoffe, wie z. B. die EU-Richtlinie RoHS (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) und die japanische Richtlinie J-MOSS dazu veranlasst, Ersatz für bestimmte Materialien zu finden. Im Jahr 2006 konnten wir diese gesetzlichen Bestimmungen für viele hunderttausend Hardwareteile erfüllen und die bedenklichen Materialien durch neue Materialien ersetzen. Gleichzeitig haben wir uns an der Entwicklung zahlreicher eigener und branchenübergreifender Industriestandards beteiligt, um die Anforderungen an Leistung, Qualität und Zuverlässigkeit zu erfüllen.
- Darüber hinaus verfolgt HP einen präventiven Ansatz. Das bedeutet, dass wir Materialien schon dann ausmustern werden, wenn wissenschaftliche Daten bereits ein potenzielles Gesundheits- oder Umweltrisiko belegen, selbst wenn die Verwendung weiterhin gesetzlich erlaubt ist. Vor dem Ersetzen eines Materials suchen wir nach Alternativen mit geringerer Umweltbelastung bei gleichen Qualitäts- und Kostenanforderungen. So haben wir zum Beispiel 2006 die lösungsmittelhaltigen Farben einiger unserer Workstations und digitalen Fernsehgeräte ausgetauscht. Die seither verwendeten Farben auf Wasserbasis vermeiden die Freisetzung organischer Dämpfe beim Lackieren und erleichtern das Recycling der lackierten Teile.
- Falls bisher keine alternativen Materialien existieren, forschen wir gemeinsam mit der Elektronikindustrie und unseren Zulieferern nach neuen Möglichkeiten. Wir untersuchen beispielsweise Alternativen für PVC-beschichtete Verdrahtungen und Kabel sowie Ersatzstoffe für TBBPA auf Leiterplatten.
- Im Idealfall gelingt es uns, durch konstruktive Änderungen an unseren Produkten bedenkliche Materialien gänzlich zu vermeiden, anstatt sie durch Substanzen mit niedrigerer Umweltbelastung zu ersetzen.
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Einhaltung der RoHS-Richtlinie (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) durch HP |
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HP hat sich verpflichtet, sämtliche gültigen Gesetze und Bestimmungen einzuhalten. Bereits heute erfüllt HP die zahlreiche Anforderungen der RoHS-Richtlinie. Zudem haben wir unser selbst gestelltes Ziel erreicht, alle RoHS-Substanzen für praktisch alle Elektronikprodukte unter der Marke HP weltweit auf die EU-Grenzwerte zu verringern bzw. ganz zu ersetzen - mit Ausnahme solcher Fälle, in denen laut einer Ausnahmeregelung in der RoHS-Richtlinie keine technisch machbare Alternative existiert.
Daher erfüllt HP uneingeschränkt die RoHS-Anforderungen in der EU, in Japan (J-MOSS), Kalifornien (SB20) und China (Kennzeichnungspflicht, Phase I). HP bereitet sich fortlaufend auf ähnliche Vorschriften in anderen Wirtschaftsräumen vor und kann zusätzliche Anforderungen jederzeit erfüllen.
Die RoHS-Richtlinie der EU beschränkt die Verwendung bestimmter Substanzen (Blei, Quecksilber, Kadmium, Chrom VI und die beiden Flammverzögerungsmittel PBB und PBDE) in Elektronikprodukten. HP hat bereits vor 1999 die Verwendung von vier durch die RoHS-Richtlinie reglementierten Stoffen eingeschränkt und stellt sicher, dass alle unter die RoHS-Richtlinie fallenden Stoffe in allen Hardwareprodukten von HP verringert werden. Die RoHS-Richtlinie hatte ursprünglich die Verwendung eines Flammschutzmittels (decaBDE) eingeschränkt, diese Einschränkung später aber wieder aufgehoben. HP verwendet decaBDE bereits seit mehreren Jahren nicht mehr und beabsichtigt nicht, erneut darauf zurückzugreifen.
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Konformität mit der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation, and Restriction of Chemicals, REACH) |
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REACH ist eine neue, am 1. Juni 2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung mit abgestuften Fristen bis 2018. Zielsetzung von REACH ist die Verbesserung von Gesundheit und Umwelt und eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie.
REACH ersetzt alle bisherigen EU-Chemikalienverordnungen und bildet ein einziges System für alle chemischen Substanzen, sowohl "neue" wie "bisherige" (sog. "Phase-in Stoffe"). Sie legt der Branche eine höhere Verantwortung für die Einschätzung der Eigenschaften von Chemikalien, den Umgang mit den Umwelt- und Gesundheitsrisiken und die Weitergabe von Informationen an Zulieferer und Benutzer auf. Zudem fordert REACH die zunehmende Ersetzung der gefährlichsten Substanzen, wenn geeignete Alternativen vorhanden sind.
HP unterstützt die übergeordnete Zielsetzung von REACH für einen besseren Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Zu den traditionellen Zielen von HP gehört es, Produkte und Services anzubieten, die über ihre ganze Lebensdauer hinweg unbedenklich für Mensch und Umwelt sind. HP wird alle Anforderungen nach REACH erfüllen. Wir sind bemüht, unsere Kunden stets mit allen laut REACH notwendigen Informationen über die Chemikalien in unseren Produkten zu informieren. HP engagiert sich in der Branche und gegenüber den Behörden für die Schaffung eines praktikablen Systems zur Erfüllung der Ziele von REACH. Mit unseren Zulieferern arbeiten wir eng zusammen, um die Konformität der HP Produkte für REACH sicherzustellen.
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Um die Ersetzung oder den Verzicht auf Materialien in unseren Produkten erreichen zu können, müssen HP und unsere Zulieferer wirksame Kontrollmechanismen für die Entwicklung und Fertigung unserer Produkte in Kraft setzen. Nur so könne wir sicherstellen, dass ausschließlich genehmigte Materialien verwendet und die Spezifikationen von HP erfüllt werden. Unsere Konstruktionsteams und Zulieferer erhalten ausnahmslos unsere Allgemeinen Umweltspezifikation (General Specification for the Environment, GSE), die die Verwendung bestimmter Stoffe in HP Produkten und Herstellungsprozessen untersagt oder einschränkt. Die GSE-Vorgaben sind als Teil der Verhaltensregeln für Zulieferer (Supplier Code of Conduct) in unseren Produktentwicklungsprozess und unsere Zuliefererverträge integriert.
Die Zulieferer sind für die Lieferung von GSE-konformen Materialien, Komponenten, Ersatzteilen und Produkten an HP verantwortlich, die in unseren Verträgen, Hardwarezeichnungen und Spezifikationen niedergelegt sind. Darüber hinaus müssen alle Zulieferer eine unterzeichnete Bestätigungserklärung über die Konformität mit der RoHS-Richtlinie unterbreiten. |
Aktive Überprüfung |
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Die Zulieferer sind verantwortlich für die Lieferung von GSE-konformen Materialien, Komponenten, Ersatzteilen und Produkten an HP, die in unseren Verträgen, Hardwarezeichnungen und Spezifikationen niedergelegt sind. HP gewährleistet mit dem Verfahren der "Aktiven Überprüfung" die Einhaltung der Materialbeschränkungen in unseren Produkten. Der Prozess zur Gewährleistung der Umweltkonformität unserer Produkte muss integrierter Bestandteil der Entwicklungs- und Fertigungsprozesse sein. Eine bloße "Prüfung" am Ende reicht nicht aus. Die Zulieferer und deren nachgelagerte Zulieferer müssen sicherstellen, dass nicht zugelassene Materialien nicht in den Fertigungsprozess gelangen können und dass ausschließlich regelkonforme Fertigungsverfahren zum Einsatz kommen. Die Umsetzung dieser Philosophie durch HP wird im Folgenden veranschaulicht.
Der Konformitätsprüfungsprozess von HP verläuft in vier Schritten:
- Konformitätserklärung. HP informiert die Zulieferer über die Konformitätsanforderungen. Die Zulieferer erklären, dass alle ausgelieferten Materialien die Anforderungen von HP erfüllen. HP wertet die Konformitätserklärungen des Lieferanten aus.
- Überprüfung der Lieferantenprozesse. HP überprüft den Konformitätsverwaltungsprozess des Lieferanten und korrigiert etwaige Mängel.
- Überprüfung der Lieferantendaten. HP überprüft stichprobenartig und nach Bedarf die Konformitätserklärungen des Lieferanten.
- Analytische Prüfungen. HP nimmt nach Bedarf bzw. stichprobenartig chemische Analysen von Komponenten oder Materialien aus der Serienproduktion vor und überprüft so die Konformitätserklärungen der Lieferanten.
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Zu jedem dieser Schritte gehört auch ein entsprechendes Feedback an den Lieferanten.
Gegen HP wurden 2005 und 2006 keinerlei Geld- oder sonstige Strafen im Zusammenhang mit der geltenden Gesetzgebung im Hinblick auf die Einschränkung von Stoffen verhängt.
Die Zeitachse listet von HP eingeschränkte Substanzen auf. Zusätzlich nennt sie Substanzen, deren Einschränkung HP für die Zukunft plant. |
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Einschränkung/Ersatz von Materialien in HP Produkten – Zeitachsendiagramm1 |
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| 1Datumsangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt, an dem HP die Materialeinschränkungen umgesetzt hat. Materialen in Grau (ab 2007) wurden von Stakeholdern als möglicherweise bedenkliche Materialien eingestuft. Zukünftige mögliche Einschränkungen dieser Materialien hängen teilweise von der Eignung der vertretbaren alternativen Materialien ab. |
Eingeschränkte Materialien |
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Asbest – darf nicht in Ersatzteilen, Komponenten, Werkstoffen oder Produkten enthalten sein.
Bestimmte Azofarbmittel – dürfen nicht in aus Textilien oder Leder gefertigten Produkten enthalten sein (z. B. Tragetaschen und Schutzhüllen), die über längere Zeit direkten Kontakt zur Haut haben.
Bestimmte bromierte Flammschutzmittel – dürfen nicht als Flammschutzmittel in Kunststoffen verwendet werden.
Kadmium und seine Verbindungen – die Verwendung ist durch die RoHS-Richtlinie der EU reglementiert und unterliegt Mengeneinschränkungen in Batterien und Akkus. Kadmium und seine Verbindungen dürfen nicht als Stabilisatoren, Färbemittel oder zur Oberflächenbeschichtungs-Behandlung in Ersatzteilen, Komponenten, Materialien oder Produkten verwendet werden.
Chlorkohlenwasserstoffe – dürfen nicht in Ersatzteilen, Komponenten, Materialien oder Produkten enthalten sein.
Chlorparaffine – dürfen nicht in Farben, Beschichtungen und Dichtungsmitteln, Ölen oder Flammschutzmitteln in Gummi, Kunststoff und Textilien verwendet werden.
Formaldehyd – darf nicht in Holzmaterialien, Möbeln, Reinigungsmitteln, Waschmitteln oder Politur verwendet werden.
Halogenierte Diphenylmethane – dürfen nicht in Ersatzteilen, Komponenten, Materialien oder Produkten enthalten sein.
Schwermetalleinschränkungen in Verpackungsmaterialien – strenge Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Blei, Quecksilber, Kadmium oder Chrom VI.
Chrom VI/Chrom VI Compounds – eingeschränkt gemäß RoHS-Richtlinie der EU.
Bleibatterien – unterliegen Prüfungs- und Kennzeichnungsanforderungen.
Bleikarbonate und Bleisulfate – dürfen nicht in Farben von Ersatzteilen, Komponenten, Materialien oder Produkten enthalten sein.
Blei und Bleiverbindungen – eingeschränkt gemäß RoHS-Richtlinie der EU.
Blei in Polyvinylchlorid (PVC)-Beschichtungen für Kabel, Drähte und Leitungen – Bleigehalt darf bestimmte Mengen sowohl für interne als auch externe Kabel nicht überschreiten.
Lithium- und Li-Ionenbatterien – unterliegen Prüfungs- und Mengenbeschränkungen. Müssen im Hinblick auf ihre Beförderung als "nicht gefährlich" ausgewiesen werden.
Quecksilber – darf außer in kleinen Mengen in bestimmten LCD-Displays, Lampen und Batterien in keinen Ersatzteilen, Materialien, Komponenten oder Produkten enthalten sein.
Quecksilberoxidbatterien – dürfen nicht in HP Produkten verwendet werden.
Nickel – Lacke dürfen nicht auf der Außenseite von tragbaren Elektronikprodukten aufgetragen werden, die der Benutzer häufig anfasst oder mit sich führt.
Ozon abbauende Stoffe – dürfen nicht bei der Herstellung oder in HP Produkten verwendet werden.
Polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Biphenylether (PBBE)/polybromierte Biphenyloxide (PBBO) – dürfen nicht in Flammschutzmitteln für Kunststoffteile verwendet werden.
Polychloriertes Biphenyl (PCB) und polychlorierte Terphenyle (PCT) – dürfen nicht in HP Produkten verwendet werden.
Polyvinylchlorid (PVC) – wird freiwillig nur noch in Kabeln und bestimmten Einzelhandelsverpackungen verwendet.
Radioaktive Stoffe – dürfen in Ersatzteilen, Komponenten, Materialien und Produkten nicht enthalten sein.
Tetrabromobisphenol A (TBBP-A), ein bromiertes Flammschutzmittel, wird in den externen Gehäuseteilen aller neuen Produkte der Marke HP, die nach dem 31. Dezember 2006 auf den Markt kommen, nicht mehr enthalten sein.
Tributyl-Zinn (TBT), Triphenyl-Zinn (TPT), Tributyl-Zinnoxid (TBTO) – dürfen in Ersatzteilen, Komponenten, Materialien und Produkten nicht verwendet werden. |
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HP beabsichtigt, dank eines besseren Produktdesigns und technologischer Fortschritte weniger Material in Produkten zu verwenden. So können zum Beispiel HP All-in-One-Produkte, die Drucker, Scanner, Kopierer und Faxgerät in einem einzigen Gerät vereinen, den Materialverbrauch um bis zu 40 % gegenüber Einzelgeräten senken.
Da der Trend beim Absatz von HP Produkten weg von PCs hin zu Notebooks bzw. weg von CRT-Bildschirmen (Röhrenbildschirmen) hin zu Flachbildschirmen geht, konnte der Materialverbrauch pro Einheit reduziert werden. Ein handelsüblicher Flachbildschirm braucht ein wenig mehr als die Hälfte des Materials als ein herkömmlicher Röhrenmonitor und hat nur rund 60 % des Energieverbrauchs. Beim Gewicht wird der Unterschied zwischen PCs und Notebooks noch deutlicher. Typischerweise kann das Gewicht um 80 % gesenkt werden. Ein Notebook mit einem zusätzlichen Flachbildschirm hat nur ca. ein Drittel des Gewichts eines PCs mit einem CRT-Bildschirm. Aufgrund der geringeren Größe können zudem rund ein Drittel des Verpackungsgewichts eingespart und der Energieverbrauch beim Transport zum Kunden reduziert werden. |
HP sucht gemeinsam mit Zulieferern nach Materialien, die die Umweltbelastung durch HP Produkte und die Produkte unserer Kunden verringern.
Wir bewerten den gesamten Lebenszyklus, die Umweltbelastung und die Kosten etwaiger neuer Materialien und suchen stets nach Ersatzmaterialien mit niedrigeren Umwelt- und Gesundheitsbeeinträchtigungen. Die Beurteilung neuartiger Materialien ist oft schwierig, da über sie noch nicht im selben Umfang Forschungsergebnisse vorliegen wie über seit langem bekannte Materialien. So können wir uns bis heute nicht gänzlich auf Ersatzmaterialien für PVC in Kabeln verlassen. Thermoplastische Hybridwerkstoffe aus Gummi und Elastomeren (TPR/TPE) und auf Basis von Polyethylen sind im Kommen, eignen sich jedoch noch nicht für die Großserienproduktion. Zudem muss die langfristige Umweltbelastung für diese Materialien ermittelt und die Sicherheitsfreigabe abgeschlossen werden.
HP verfügt über ein ausgedehntes Netz an Recyclingeinrichtungen, das als Materialquelle für recycelte Kunststoffe zur Verwendung in neuen Produkten in Frage kommt. Trotz unserer Bereitschaft, solche Stoffe einzusetzen, sind deren Verwendungsmöglichkeiten aus mehreren Gründen begrenzt. Die größte Schwierigkeit besteht darin, dass recycelte Kunststoffe gerade jene Substanzen enthalten, die wir gerade aus unseren aktuellen Produkten verbannt haben. Zudem weisen Mischkunststoffe nicht dieselben mechanischen Eigenschaften auf, die zur Verwendung in neuen IT-Produkten erforderlich sind. Die Aussonderung sortenreiner Kunststoffe beim Recycling und Herstellung homogener Werkstoffe ist aber überaus schwierig. Und schließlich ist der Transport großer Materialmengen aus den Regionen, wo das Recycling stattfindet, an die Produktionsstandorte der meisten neuen Produkte mit erheblichen logistischen Schwierigkeiten verbunden. Recycling gehört auf jeden Fall zu den Gebieten, auf denen wir an Verbesserungen arbeiten. |
Mit Hilfe unseres neuen Stakeholder Advisory Council (beratendes Gremium mit Interessenvertretern) bemühen wir uns weiterhin um eine Senkung der Umweltbeeinträchtigungen durch die Materialien in unseren Produkten. Zusätzlich informieren wir unsere Kunden über die Umwelteinflüsse unserer Produkte, einschließlich der Auswirkungen der verwendeten Materialien.
In verschiedenen Ländern werden bereits gesetzliche Bestimmungen ähnlich der RoHS-Richtlinie entwickelt. Wir arbeiten eng mit Branchenverbänden, wie etwa der American Electronics Association und der European Information and Communications Technology Association zusammen, um vereinheitlichte Verfahren zu fördern. Zudem sind wir aktiv an der Entwicklung der RoHS-Bestimmungen in China beteiligt. Behördliche Sachverständige bitten uns immer häufiger um Details über unsere Überprüfungsprogramme als Beispiele für vorbildliche Praktiken in der Branche.
Ein globaler Trend bei Gefahrstoffverordnungen bewegt sich weg von der Erfassung von Substanzen, die NICHT in einem Produkt vorhanden sein dürfen (z. B. RoHS der EU), hin zur Meldepflicht für bestimmte Substanzen, die in einem Produkt vorhanden sind (z. B. REACH-Richtlinie der EU). Dieser Trend erfordert die Erfassung und Auswertung erheblicher Datenmengen über die gesamte Beschaffungskette hinweg. HP prüft derzeit mehrere Ansätze zur Erfüllung dieser Aufgabe.
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